Haushalt

Haushalt der Gemeinde Massweiler Der Haushalt 2008 der Gemeinde Massweiler wurde am 28 März 2008 vom Gemeinderat beschlossen und am 2 Mai 2008 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter Auflagen genehmigt. Am 22 August 2008 wurde vom Gemeinderat eine 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die Bestimmungen über die Haushaltssatzung entsprechend, mit Maßgabe, dass die Nachtragshaushaltssatzung rückwirkend zum 1 Januar 2008 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Der Haushaltsplan 2009 wird in Kürze erstellt werden aber wird nicht mehr den Regeln der kameralen, sonder den Regeln der doppelten Buchführung (Doppik) folgen. Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die DOPPelte Buchführung in Konten. Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen. In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Bilanz, Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung.